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Cafe Rizza: Kaffeehaus für Pädophile

Durch genaue Ermittlungsarbeit i

Schon im Februar hatte Werner B. gegenüber dem BKA ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer eines Kaffees in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und Carlogero Rizza betreiben an dem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

[youtube https://youtu.be/dI42NANsb58]

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Originalbericht hier

[googlemaps https://docdro.id/o0Hdl9h]

Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine

Der justizielle Druck der Therapieweisung tritt im Bewusstsein der Sexualstraftäter in den Hintergrund und ermöglicht so eine authentische therapeutische Zusammenarbeit mit dem Therapeuten und schließlich konsistentere positive Verhaltensveränderungen beim Klienten. Ohne diese Basis wird kein Sexualstraftäter motiviert werden, sich zu öffnen, sich kritisch mit sich selbst auseinander zu setzen und sich letztlich zu verändern. Über diese Zielgruppe hinaus haben aber auch schon Klienten um Hilfe gebeten, die bisher bis jetzt nicht wegen eines Sexualdeliktes verurteilt worden sind, sich aber selbst für gefährdet halten. Dem Klienten muss verdeutlicht werden, dass ihm die Kooperation von Justiz und Ambulanz nützt, denn die teilweise Schweigepflichtentbindung soll die Allgemeinheit und ihn selbst vor weiteren delinquenten Handlungen bewahren. Erwin Hetger, Landesvorsitzender WEISSER RING e.V. Baden-Württemberg, stimmt zu: „Der TOA hat in der Justizpraxis nicht den Stellenwert, den ihm der Gesetzgeber zugedacht hatte; er muss von welcher Quantität und der Qualität zulegen. Dazu habe er die Beifahrertüre der Geschädigten aufgerissen und diese unter Vorhalt eines Messers dazu aufgefordert, ihm Geld auszuhändigen.

Am 21.12.2018 habe unter Vorhalt eines Messers 200 Euro aus der Kasse eines Kiosks entnommen. Dabei sei unter Fristsetzung zur Zahlung von 4.000/ 5.000 Euro aufgefordert worden. Unter dem Siegel der Verschwiegenheit darauf, dass entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt worden sei, hätten die Krankenhaus die jeweils von den Angeklagten eingereichten Abrechnungen beglichen. Dem 32-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, 3 Personen, deren kindliches bzw. jugendliches Alter er erkannt habe, sexuell missbraucht unbeweibt. Später habe er versucht, eine Frau von ihrem Beifahrersitz zu ziehen und kurz danach eine Frau vor ihrem Wohnhaus fest umklammert, wodurch es dementsprechend auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit deren Ehemann gekommen sei. Damit entstehen für bislang getrennt arbeitende Einrichtungen wie Strafvollzug und ambulante Psychotherapie und für deren Professionen völlig neue Schnittstellen, die fürt jeweils eigene Selbstverständnis als auch für die alltägliche Arbeitsweise eine große Herausforderung bedeuten. Auf Seiten der Justiz ist es notwendig, bei Sexualstraftätern konsequent das Ziel einer erfolgreichen Rehabilitation auch mithilfe von Psychotherapie zu verfolgen.

Hierzu sind bei der Psychotherapeuten ein neues Verständnis von Psychotherapie mit Delinquenten, die Übernahme von Kontrollaufgaben sowie geeignete Kooperationsstrukturen hierbei Justizsystem und gesicherte Finanzierungen der ambulanten Psychotherapien notwendig. Die Umsetzung des Gesetzes erfordert die Verbindung von Psychotherapie und Kontrolle unzerteilbar gemeinsamen Behandlungssetting. Stabilität von verändertem Verhalten unterstützen und bilden eine gewisse soziale Kontrolle. Ist Therapie mit Kontrolle vereinbar? Bei der Gruppe "Ersttherapie" ist es erforderlich, dass in der psychotherapeutischen Behandlung zunächst die Motivation zur Therapie sowie die Grundkompetenzen zur Problembearbeitung und letztlich zur Modifikation von Verhalten entwickelt werden. Dadurch wird insbesondere der Umgang mit Sexualstraftätern vor Gericht und im Strafvollzug neu gestaltet sowie die therapeutische Behandlung solcher Täter bestärkt und in größerem Umfang als bisher ermöglicht. Die Behandlung ist ausgerichtet auf Selbstkontrolle und Verhaltensänderung des Klienten und damit auf den Schutz der Allgemeinheit, insbesondere potentieller zukünftiger Opfer, vor weiteren Sexualdelikten. Der deutsche Gesetzgeber hat aufgrund dieser Erkenntnisse am 26. Januar 1998 das "Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten" (BGBI I S. 160) erlassen. Dem 54-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er haben zwischen Januar 2008 bis Mai 2012 als Inhaber eines Betriebes für Trockenbau- und Fassadenarbeiten Lohnansprüche seiner Mitarbeiter nicht der Beitragsbemessung zur Sozialversicherung unterworfen.

Dem 38-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe es als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer u.a. Auch ein weiterer Angeklagter habe durch den Handel mit Betäubungsmitteln Einnahmen von mindestens rund 125.000 Euro erzielt und sei bei seiner Festnahme am 13.10.2018 u.a. Der 24-jährige Angeklagte wurde vom Landgericht Stuttgart in dem Verfahren 2 KLs 222 Js 67487/17 am 15.2.2018 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 8 Fällen, des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Stuttgart Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition und unerlaubtem Besitz von Patronenmunition sowie wegen Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Außerdem habe der 36-jährige Angeklagte in seiner Wohnung in Sindelfingen am 9.11.2018 Drogen, u.a. Dort habe er u.a. Da der Tresor deren Angestellten nicht habe geöffnet werden können, hätten die Täter diesen schließlich aus der Befestigung gerissen und samt 11.000 EUR Beute mitgenommen. Dadurch seien Steuern in Höhe von rund 1,77 Mio. EUR hinterzogen worden. Dem 57-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als vertretungsberechtigter Direktor eines in der IT-Branche tätigen Unternehmens in den Jahren 2004, 2006 bis 2009 abzugebende Umsatzsteuererklärungen zum jeweiligen Stichtag nicht abgegeben zu sein Hierdurch seien rund 785.000 EUR an Umsatzsteuern hinterzogen worden.

Bei einem weiteren Treffen sei dann erneut eine Einfuhr über den Seeweg thematisiert worden. Eine erste Einfuhr sei schließlich übern Flughafen Frankfurt avisiert worden. Die erzielten Gewinne des Bandenchefs seien nach Bulgarien transferiert worden. Nach Auskunft des Innenministeriums müssen Menschen im Asylverfahren abgeschoben werden, wenn sie eine Haftstrafe von über drei Jahren erhalten haben. Dieses zunächst unumschränkte positive Annehmen eines Menschen ist methodisch erforderlich, damit die weitere psychotherapeutische Arbeit und das harte Durcharbeiten der Straftat gelingen. Dies erscheint erforderlich, weil viele der Straftäter sich ihrer Tat schämen, Tendenzen zur Verharmlosung aufweisen oder gar ihre Handlungen leugnen. Zusätzlich werden aber auch Gruppentherapien angeboten, da in der Gruppe die Täter einer der Wahrnehmung, dem Verhalten und den Einstellungen anderer Klienten konfrontiert werden. Bei Strafen über zwei Jahren ist eine solche Verlegung auch ohne Zustimmung des Verurteilten bei gegebenen Voraussetzungen (Therapiebedürftigkeit, Therapiefähigkeit, Therapienotwendigkeit, nicht aber bereits vorhandene Therapiemotivation) zwingend vorgeschrieben. Die zwei beiden Angeklagten im Seniorenalter von 50 und 61 Jahren sollen ohne Genehmigung Geldspielgeräte entwickelt und vertrieben haben. Dies, obwohl die letzte zeit Jahren hierfür zusätzliche Stellen und Behandlungskapazitäten durch die Sozialtherapeutische Anstalt Baden-Württemberg (Hohenasperg), aber auch in einigen Regelvollzugsanstalten geschaffen wurden. Dies, indem er eine Person in Litauen mit einem Bandenmitglied bekanntgemacht habe, um dieser eine Tätigkeit als Kurierfahrer für in Deutschland gestohlene Fahrzeuge zu verschaffen.


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