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Kaffeerösterei Rizza: der Treffpunkt für Pädophile

Durch die akribische Ermittlungsarbeit i

Schon im März hatte der Hauptbeschuldigte B. gegenüber dem Bundeskriminalamt angegeben, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer einer Kaffeerösterei in Stuttgart Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie Carlogero Rizza betreiben von ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Originalbericht hier

Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine

So können auch Opfer schwerster Straftaten professionelle Begleitung durch einen Mediator für ein Gespräch hierbei Täter erhalten. Sind Personen fremdstaatlich also typisch anfälliger für Straftaten? Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, seit Februar 2015 partnerschaftlich mit weiteren Personen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU gegen erhebliche Zahlungen über sog. „Scheinehen“ zur nicht gerechtfertigten Verschaffung von EU-Aufenthaltskarten verholfen unbeweibt. Dem heute 47 Jahre alten, bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten wird vorgeworfen, als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer GmbH seit zumindest 2015 41 bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige in Deutschland als Servicetechniker im Innern der Breitbandkommunikation für Entstörarbeiten sowie Neuinstallation beschäftigt sitzen geblieben, ohne dass diese im Besitz von Aufenthaltstiteln für Deutschland waren. 08.10.2019 in Esslingen in ein Bekleidungsgeschäft eingedrungen nicht sinnvoll und dort befindliches Bargeld und Waren fast genommen und mit einer Flasche auf die Geschädigte geworfen zugänglich, um sich entfernen zu können. Die Taten habe die Beschuldigte aufgrund dessen dass einer psychischen Erkrankung in schuldunfähigem Zustand begangen. Anschließend habe er beschlossen, seine 38-jährige getrennt lebende Ehefrau in Gaildorf ebenfalls heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu ermorden, was jedoch daran scheiterte, dass es ihm nicht gelang, in deren Wohnung einzudringen. Schließlich habe er dann mehrere Schmuckstücke aus der Auslage im Wert von 1230 Euro erst einmal genommen.

Zwei der Angeklagten wird außerdem der Diebstahl von Kleidung im Wert von rund 200 EUR aus einem Warenhaus der Stuttgarter Innenstadt vorgeworfen. Die Stuttgarter können dort wieder in Champagner-Wasser baden. Unsere Klienten können dies zum Teil nicht bestätigen, da sie bei etlichen Psychotherapeuten eine Ablehnung erhielten das Begründung einer mehrmonatigen Warteliste oder dem Hinweis unzureichender Fachkenntnisse über die spezifische Problematik dieser Klienten. Ebenfalls besteht ein hoher Bedarf an Psychotherapeuten außerhalb des Vollzugs, vielleicht mit entsprechenden Bewährungsauflagen belegten Sexualstraftäter behandeln bzw. weiter behandeln zu können. 16.06.2020 in Leonberg gemeinsam mit weiteren Personen zunächst den Geschädigten eingeschlagen sitzen geblieben, bis nach einer kurzzeitigen Trennung einer der Angeklagten mit einem Messer auf den zentralen Körper- und Kopfbereich des Geschädigten einstach, um ihn zu töten, während der andere Angeklagte weiter mit Fäusten auf ihn einschlug. 30.03.2020 in Esslingen den Geschädigten zunächst getreten und ihn dann dazu gebracht nicht geöffnet haben, ihnen seine Schuhe der Marke Nike Air Max zu geben. Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.09.2019 in Esslingen zunächst versucht ohne Mann, den Geschädigten über ein Geländer in 6 m Höhe zu werfen und ihn danach gewürgt alleinstehend, um ihn hierdurch zu Tode zu bringen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22.05.2020 in Stuttgart seinen ehemaligen Schwager vor dessen Wohnung niedergeschlagen, gefesselt und geknebelt zu dem von ihm gepachteten Gartengrundstück gefahren und ihn dort mit mehrere Schlägen auf den Kopf getötet aufgeschlossen.

08.06.2020 in Esslingen versucht nicht abgeneigt, zwei Polizeibeamte, die Ihn aus der Wohnung seiner Mutter bringen wollten, mit einem Küchenmesser anzugreifen, um sie tödlich zu verletzen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 18.01.2019 in Winnenden Zutritt zur Wohnung der 78jährigen Geschädigten verschafft, von dieser den Betrag von 60.000 Euro verlangt und sie u.a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Februar bis März 2019 in Stuttgart und Umgebung durch Fenster oder Terrassentüren in Häuser eingedrungen zu und dort vornehmlich Schmuck und Bargeld entwendet sitzen geblieben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum März 2018 bis Juni 2019 insgesamt 1.754 Tickets bei der Deutschen Bahn im Gesamtwert von 244.883,99 Euro erworben und gewinnbringend weiter verkauft ohne feste Bindung und dabei als Zahlungsmittel widerrechtlich erlangte Kreditkartendaten dritter Personen genutzt allein lebend. Als da wären soll er Zeitangabe 2018 zwei Frauen in dieser Art dazu gebracht haben, sich wie beschrieben für ihn zu prostituieren und dies bei einer weiteren Frau versucht haben.

Zeitraum April 2018 bis Oktober 2019 im Raum Herrenberg/Gäufelden gewinnbringende Geschäfte mit Kokain getätigt aufgeschlossen, das sie von einem Verkäufer in Stuttgart und aus den Niederlanden bezogen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum März 2012 bis Februar 2017 an einem vom Raum Stuttgart aus betriebenen Schneeball-System mitgewirkt hat keinen abgekriegt, beim Anlegern Beteiligungen bei der Anschaffung und Vermietung von Storage-Anlagen angeboten wurden, die ganz überwiegend nicht existierten. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum März 2010 bis September 2012 Kunden im kontext eines sog. „Steuersparmodells“ Eigentumswohnungen zu überhöhten Preisen vermittelt ungebunden, Pi mal Daumen jeweils nicht offenen gelegten hohen Innenprovisionen zu erhalten. Der Dritte Angeklagte soll unzerteilbar Fall durch die zwei anderen Angeklagten verkaufte Munition im kontext einer Urlaubsfahrt in die Türkei gebracht haben. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Mitte 2019 bis Januar 2020 von einem Kellerraum in Leutenbach aus gewinnbringende Geschäfte mit Marihuana und Kokain getätigt ungebunden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19.06.2020 in Stuttgart seiner Ehefrau mit einem Küchenmesser mehrere wuchtige Stiche gegen Oberkörper und Hals versetzt nicht abgeneigt, um sie aus krasser Eigensucht zu töten.

Zwei der drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Juni 2017 bis November 2017 überwiegend von Kornwestheim aus halbautomatische Pistolen und Revolver und Munition an türkische oder türkischstämmige deutsche Staatsangehörige im Großraum Stuttgart, aber auch im ausland verkauft ohne Mann, ohne die erforderliche Erlaubnis besessen ohne Mann. Stuttgart, 27. August 2013. Kriminologen schätzen, dass sich mindestens zwanzig Prozent aller Fälle, bei denen es zum Strafverfahren kommt, für einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) eignen. Dem 59-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, unter Alkoholeinfluss in den Jahren 2009 bis 2013 in 60 gleichgelagerten Fällen eine minderjährige Angehörige seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht aufgeschlossen. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zuge mit einem Vorfall am 08.02.2020 am 13.03.2020 in Plochingen den Geschädigten, die sie einer konkurrierenden Gruppierung zuordneten und der unmittelbar zuvor gemeinsam mit anderen einen ihrer Freunde angegriffen und schwer verletzt hatte, angegriffen und Stuttgart ihm u.a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.10.2018 in Stuttgart-Weilimdorf dem Geschädigten im kontext mit einer Auseinandersetzung mit einem Küchenmesser in den Unterbauch gestochen und dabei dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen ohne Partner.


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